Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse und dem neuen "Sondervermögen" abgewiesen. Das teilte das Karlsruher Gericht am Montag mit. #Schuldenpaket
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